Als flugmedizinischer Sachverständiger / Aeromedical Examiner (AME) bin ich von der Luftfahrbehörde zur Durchführung flugmedizinischer Tauglichkeitsuntersuchungen und zur Ausstellung flugmedizinischer Tauglichkeitszeugnisse (Medical) für Luftfahrtpersonal autorisiert.
Flugmedizinische Sachverständige sind für die physische und psychische Tauglichkeitsbeurteilung verantwortlich und spielen damit eine wesentliche Rolle für die Sicherheit in der Luftfahrt. Sie berechtigen Piloten, Fluglotsen und Flugbegleiter mittels Ausstellung eines entsprechenden Medicals, die mit der jeweiligen Lizenz verbundenen Berechtigungen und Rechte auszuüben.
Ab sofort können nach dem One-Stop-Prinzip bei einem Termin alle im Rahmen einer flugmedizinischen Routineuntersuchung geforderten medizinischen Checks (Blut- und Harn-Labor, EKG, Sehtests, Lungenfunktion sowie Hörtest/Audiometrie) in meiner Ordination durchgeführt werden.
Ich selbst blicke auf eine lange fliegerische Erfahrung zurück (PPL und mehrjährige Tätigkeit als Arzt bei weltweiten Patiententransporten).
Terminvereinbarungen für flugmedizinische Untersuchungen und Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte vorzugsweise an office@oddm.at oder alternativ an 0732 / 251600.
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablauf einer flugmedizinischen Untersuchung in meiner Ordination und Wissenswertes über Ihr Medical:
Derzeit führe ich nach Terminvereinbarung Untersuchungen für folgende Medicals durch:
Tauglichkeitsklasse 2 (Medical Class 2)
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
LAPL (Light Aircraft Pilot Licence)
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
Cabin Crew (CC)
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
Die Gültigkeitsdauer eines Medicals ist gesetzlich geregelt:
Tauglichkeitsklasse 2:
bis 40 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahren: 24 Monate
ab 50 Jahren: 12 Monate
LAPL:
bis 40 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahren: 24 Monate
CC:
60 Monate
Individuelle Details dazu finden Sie auf Ihrem aktuellen Medical.
Eine Untersuchung und Ausstellung eines neuen Medicals ist ohne Veränderung des ursprünglichen Ablaufdatums und damit ohne Verlust von Gültigkeitstagen innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Medicals möglich. Dieses Zeitfenster kann auch einen wichtigen Sicherheitspolster verschaffen: Sollten im Rahmen einer flugmedizinischen Untersuchung unerwartete medizinische Auffälligkeiten erkennbar werden, bleibt Zeit, diese zu klären, bevor das Medical abläuft.
Warten Sie daher bitte nicht zu lange, um eine reibungslose Neuausstellung sicherzustellen!
Die für die Ausstellung eines Medicals notwendigen Untersuchungen sind gesetzlich festgeschrieben und hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der angestrebten bzw. ausgeübten fliegerischen Tätigkeit und vom Alter des Probanden.
Gerne informiere ich vorab über die jeweils notwendigen Checks, um dann einen schnellen und reibungslosen Untersuchungsablauf ermöglichen zu können.
Bitte bringen Sie Folgendes zur Untersuchung mit:
- Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Wenn vorhanden Laborbefunde wie Cholesterinstatus, Hämoglobinwert und Langzeitblutzuckerwert/HbA1c sowie ein EKG (alle nicht älter als drei Monate)
- Alternativ bzw. ergänzend können sämtliche im Rahmen einer flugmedizinischen Routineuntersuchung geforderten Checks nach dem One-Stop-Prinzip bei einem Termin in meiner Ordination durchgeführt werden (siehe oben)!
- Relevante Facharztbefunde und/oder Spitalsberichte
- Brillen- und Kontaktlinsenträger: Bestätigung (nicht älter als drei Monate) über Art und Stärke der Sehbehelfe (ausgestellt vom Augenarzt oder Optiker) sowie die aktuell verwendete Brille und/oder Kontaktlinsen inklusive Behältnis
- Das letzte Medical – nach Ausstellung eines neuen Medicals wird das alte Medical von mir entwertet und einbehalten (bei Verlängerungsuntersuchungen)
- Ihr Flugbuch mit einer Summe der Flugstunden seit der letzten flugmedizinischen Untersuchung (bei Verlängerungsuntersuchungen)
- Für Probanden mit Auflagen: kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die Durchführung der geforderten fachärztlichen Untersuchungen und nehmen sie die Befunde zur Untersuchung mit! (bei Verlängerungsuntersuchungen)
Bei jeder flugmedizinischen Untersuchung ist eine Harnuntersuchung vorgeschrieben – kommen sie daher bitte mit voller Blase in die Ordination!
Meine Aufgabe als flugmedizinischer Sachverständiger ist es, den Gesundheitszustand angehender und aktiver Piloten sowie Flugbegleiter zu überprüfen und zu dokumentieren. Anschließend wird geklärt, ob dieser mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt.
Sollte es Auffälligkeiten geben besprechen wir, was zu tun ist, um die medizinischen Voraussetzungen zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Bei allen Entscheidungen hat die österreichische Luftfahrtbehörde das letzte Wort.
Die Bestimmungen zur Erlangung und Erhaltung der Flugtauglichkeit sind in den „Acceptable means of Compliance“ („AMC“) und dem dazugehörigen Guidance Material (GM) des Part-MED 1 der EU Verordnung 1178/2011 geregelt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link:
Ich freue mich, Sie zu einer flugmedizinischen Untersuchung in meiner Ordination begrüßen zu dürfen!
