Als flugmedizinischer Sachverständiger / Aeromedical Examiner (AME) bin ich von der Luftfahrbehörde zur Durchführung flugmedizinischer Tauglichkeitsuntersuchungen und zur Ausstellung flugmedizinischer Tauglichkeitszeugnisse (Medicals) für Luftfahrtpersonal (Piloten und Flugbegleiter) autorisiert.
Flugmedizinische Sachverständige sind für die physische und psychische Tauglichkeitsbeurteilung verantwortlich und spielen damit eine wesentliche Rolle für die Sicherheit in der Luftfahrt.
Sie berechtigen Piloten, Flugverkehrsleiter oder Flugbegleiter mittels Ausstellung eines entsprechenden flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses die mit der jeweiligen Lizenz verbundenen Berechtigungen und Rechte auszuüben.
In meiner Ordination führe ich Untersuchungen für folgende Medicals durch:
Tauglichkeitsklasse 2
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
LAPL
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
Cabin Crew
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
Die Gültigkeitsdauer eines Medicals ist gesetzlich geregelt:
Tauglichkeitsklasse 2:
bis 40 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahren: 24 Monate
ab 50 Jahren: 12 Monate
LAPL:
bis 40 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahren: 24 Monate
CC:
60 Monate
Eine Untersuchung und Ausstellung eines neuen Medicals ist innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Medicals möglich. Warten Sie aber bitte nicht zu lange, um eine reibungslose Neuausstellung sicherzustellen.
Die für die Ausstellung eines (neuen) Medicals notwendigen Untersuchungen sind festgeschrieben und hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab (z.B. Alter, welche fliegerischen Tätigkeiten angestrebt / ausgeführt werden oder Vorerkrankungen)
Bitte bringen Sie unbedingt folgende Dinge zur Untersuchung mit:
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass)
- Das letzte Medical (nach Ausstellung eines neuen Medicals wird das alte Medical von mir entwertet und einbehalten)
- Sehbehelfe (Brille und Kontaktlinsen) inklusive Behältnis
- Letzte ärztliche Befunde (auch welche, die Gesundheit bescheinigen, wie Befunde von Vorsorgeuntersuchungen aller Art)
- Das Flugbuch mit einer Summe der Flugstunden seit der letzten fliegerärztlichen Untersuchung
- Für Probanden mit Auflagen: kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die Durchführung der geforderten fachärztlichen Untersuchungen und nehmen sie die Befunde in meine Ordination mit!
Bei jeder flugmedizinischen Untersuchung ist eine Harnuntersuchung vorgesehen – kommen sie daher bitte mit voller Blase in die Ordination!
Meine Aufgabe als flugmedizinischer Sachverständiger ist es den Gesundheitszustand eines angehenden oder aktiven Piloten zu überprüfen und zu dokumentieren. Anschließend wird geklärt ob dieser mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt.
Sollte es Auffälligkeiten geben besprechen wir was zu tun ist, um die medizinischen Voraussetzungen zum Fliegen zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Bei allen Entscheidungen hat die österreichische Luftfahrtbehörde das letzte Wort.
Die Bestimmungen zur Erlangung der Flugtauglichkeit sind klar in den „Acceptable means of Compliance“ („AMC“) und dem dazugehörigen Guidance Material (GM) des Part-MED 1 der EU Verordnung 1178/2011 geregelt.
Hier sind die Links dazu: