Als flugmedizinischer Sachverständiger / Aeromedical Examiner (AME) bin ich von der Luftfahrbehörde zur Durchführung flugmedizinischer Tauglichkeitsuntersuchungen und zur Ausstellung flugmedizinischer Tauglichkeitszeugnisse (Medicals) für Luftfahrtpersonal autorisiert.
Flugmedizinische Sachverständige sind für die physische und psychische Tauglichkeitsbeurteilung verantwortlich und spielen damit eine wesentliche Rolle für die Sicherheit in der Luftfahrt. Sie berechtigen Piloten, Flugverkehrsleiter und Flugbegleiter mittels Ausstellung eines entsprechenden flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses, die mit der jeweiligen Lizenz verbundenen Berechtigungen und Rechte auszuüben.
Alle im Rahmen einer flugmedizinischen Routineuntersuchung geforderten medizinischen Checks (Blutabnahme, EKG, Sehtests, Lungenfunktion, Harnuntersuchung, Hörtest / Audiometrie) biete ich in meiner Ordination an.
Ich selbst blicke auf eine lange fliegerische Erfahrung zurück (PPL und mehrjährige Tätigkeit als Arzt bei weltweiten Patiententransporten).
Über Anfragen zu flugmedizinischen Untersuchungen freuen wir uns unter 0732 / 251600 oder unter office@oddm.at !
In meiner Ordination führe ich Untersuchungen für folgende Medicals durch:
Tauglichkeitsklasse 2 (Medical Class 2)
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
LAPL (Light Aircraft Pilot Licence)
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
Cabin Crew (CC)
Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung
Die Gültigkeitsdauer eines Medicals ist gesetzlich geregelt:
Tauglichkeitsklasse 2:
bis 40 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahren: 24 Monate
ab 50 Jahren: 12 Monate
LAPL:
bis 40 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahren: 24 Monate
CC:
60 Monate
Eine Untersuchung und Ausstellung eines neuen Medicals ist innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Medicals möglich. Warten Sie aber bitte nicht zu lange, um eine reibungslose Neuausstellung sicherzustellen.
Die für die Ausstellung eines Medicals notwendigen Untersuchungen sind festgeschrieben und hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom Alter des Probanden, welche fliegerische Tätigkeit angestrebt / ausgeführt wird oder von etwaigen Vorerkrankungen.
Gerne informiere ich vorab über die jeweils notwendigen Checks, um dann einen reibungslosen und schnellstmöglichen Untersuchungsablauf ermöglichen zu können.
Bitte bringen Sie Folgendes zur Untersuchung mit:
- Einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Wenn möglich Cholesterinstatus und Hämoglobinwert (nicht älter als 6 Monate) – z.B. von einer Vorsorgeuntersuchung
- Brillen- und Kontaktlinsenträger: Bestätigung (nicht älter als sechs Monate) über Art und Stärke der Sehbehelfe (ausgestellt vom Augenarzt oder Optiker) sowie die aktuell verwendete Brille oder Kontaktlinsen inklusive Behältnis
- Das letzte Medical – nach Ausstellung eines neuen Medicals wird das alte Medical von mir entwertet und einbehalten (bei Verlängerungsuntersuchungen)
- Ihr Flugbuch mit einer Summe der Flugstunden seit der letzten fliegerärztlichen Untersuchung (bei Verlängerungsuntersuchungen)
- Für Probanden mit Auflagen: kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die Durchführung der geforderten fachärztlichen Untersuchungen und nehmen sie die Befunde zur Untersuchung mit! (bei Verlängerungsuntersuchungen)
Bei jeder flugmedizinischen Untersuchung ist eine Harnuntersuchung vorgeschrieben – kommen sie daher bitte mit voller Blase in die Ordination!
Meine Aufgabe als flugmedizinischer Sachverständiger ist es, den Gesundheitszustand angehender oder aktiver Piloten zu überprüfen und zu dokumentieren. Anschließend wird geklärt ob dieser mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt.
Sollte es Auffälligkeiten geben besprechen wir was zu tun ist, um die medizinischen Voraussetzungen zum Fliegen zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Bei allen Entscheidungen hat die österreichische Luftfahrtbehörde das letzte Wort.
Die Bestimmungen zur Erlangung der Flugtauglichkeit sind in den „Acceptable means of Compliance“ („AMC“) und dem dazugehörigen Guidance Material (GM) des Part-MED 1 der EU Verordnung 1178/2011 geregelt.
Hier sind die Links dazu:

